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Geschrieben von: Ralf Herbert   
Freitag, den 08. Mai 2009 um 10:54 Uhr

Versicherung durch VDST



Der VDST hat für die Mitglieder der Vereine, und somit auch für uns, eine umfassende Versicherung abgeschlossen. Diese ist im Beitrag, den wir an unseren Verein zahlen und der dann anteilig an den VDST weitergegeben wird, enthalten.

Die Versicherung gliedert sich in:
a) Haftpflichtversicherung
b) Unfallversicherung
c) Rechtsschutzversicherung
d) Auslandsreisekrankenversicherung mit Hotlineanbindung an die in Bereitschaft stehenden Taucherärzte des VDST.

( Zif. a bis c. bei GERLING Allgemeine Versicherungs AG; zu Zif. d bei der DKV)

Von Bedeutung ist dabei jedoch im Vereinsbereich, dass der Versicherungsschutz nur für aktive Vereinsmitglieder gilt, nicht jedoch für passive Mitglieder, die zwar den Vereinszweck fördern, aber an Tauchsportveranstaltungen des Vereins nicht teilnehmen. Sie sind dann auch beim privaten Tauchen, z. B. im Urlaub, nicht versichert.

Im Zweifelsfall fragt mal bei Uwe nach ob Ihr schon gemeldet seid und als was.

Bedingungen:

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 06. April 2011 um 08:23 Uhr
 
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